Die Aromatologie ist die Lehre von den ätherischen Ölen, ihrer Gewinnung und ihrer Anwendung, sowie die Lehre der Aromapflanzen, aus denen die Öle gewonnen werden.

Den Namen Aromatherapeut/in dürfen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker anwenden.

Voraussetzung für die Arbeit mit ätherischen Ölen und Essenzen im gesundheitskulturellen Bereich ist eine ausführliche Ausbildung. Dies gilt für den gesundheits- und den aromapraktischen Bereich.

Der Gesundheitspraktiker(BfG) darf daher nicht heilend oder therapeutisch arbeiten. Das Arbeiten mit ätherischen Ölen bezeichnet ausschließlich eine beratende und massierende Tätigkeit am gesunden Menschen.


Im Unterschied zum Heilpraktiker, der sich mit der Pathogenese (Ursache der Krankheit) beschäftigt und Symptome und Leiden lindert oder heilt, interessiert sich der Gesundheitspraktiker für die Salutogenese (Ursache der Gesundheit), um das gesund zu erhalten, was gesund ist.


Eine Begleitung zum Wohlbefinden von chronisch kranken und / oder psychosomatisch kranken Personen ist denkbar, soweit es nicht um ihre Krankheit geht, sondern um ihre Lebensqualität.

Der Gesundheitspraktiker kann unterstützend mit Hausärzten, Physiotherapeuten und Heilpraktikern zusammenarbeiten.

Entspannende Massagen dürfen in Deutschland auch von nicht-medizinischen Masseuren ausgeübt werden.

Wichtig ist es, die Grenzen zu erkennen, wo die gesundheitspraktische Begleitung endet und die Therapie beginnt.